Freiwillige Feuerwehr Dösingen
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Gebührensatzung 

 

Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere
Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Westendorf

 

Vom 20.12.2007
Die Gemeinde Westendorf erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung.

 

§ 1   Aufwendungs- und Kostenersatz

(1)

Die Gemeinde erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 und 2 BayFwG Aufwendungsersatz für folgende Pflichtleistungen ihrer Feuerwehren:

1. Einsätze,

2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG),

3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung.

Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet.

(2)

Die Gemeinde erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG)

1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehr gehören,

2. Überlassung von Geräte und Material zum Gebrauch oder Verbrauch.

Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr.

(3)

Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gem. der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze in Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet.

(4)

Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht.

 

§ 2   Schuldner

(1)

Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 BayFwG.

(2)

Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat.

(3)

Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

 

§ 3   Fälligkeit

Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheids zur Zahlung fällig.

 

§ 4   In-Kraft-Treten

(1)

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr Westendorf vom 23.05.2002 ausser Kraft.

 

Westendorf, den 20.12.2007
Gemeinde Westendorf

Negele
Erster Bürgermeister

 

 

Bekanntmachungsvermerk

Vorstehende Satzung der Gemeinde Westendorf und die dazu erlassene Anlage (Verzeichnis der Pauschalsätze)
wurde im Amsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf Nr. 01/2008 am 11.01.2008 amtlich bekannt gemacht.

Westendorf, den 14.01.2008
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

Fischer
Geschäftsstellenleiter

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